NÜV 2022 - Rechte bei Rufnummermitnahme

NÜV 2022 - Rechte bei Rufnummermitnahme

Laut Rechtsvorschrift für Nummernübertragungsverordnung 2022 (NÜV 2022) hast du das Recht deine Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Was das genau bedeutet, worauf du achten musst und welche Fristen hier gelten, erklären wir dir kurz und leicht verständlich. 💡

Zusammenfassung - Das sind deine Rechte!

Für alle, die es eilig haben, beginnen wir mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Rechte. Klicke auf ein Schlagwort, um mehr Informationen darüber zu erhalten.

  • Ausstellung: Die NÜVI muss üblicherweise binnen 20 Minuten nach Antrag ausgestellt werden!
  • Weigerung: Dein Anbieter darf sich nicht einfach weigern, dir die NÜVI auszustellen
  • Kosten: Die Portierung deiner Rufnummer darf keine Kosten verursachen
  • automatische Kündigung: Sobald du eine NÜVI beantragst, wird dein Vertrag automatisch gekündigt

Die NÜVI – was ist denn das?

Willst du deine Handynummer von einem Anbieter zu einem anderen mitnehmen, gibt es die Möglichkeit die Nummer portieren zu lassen. Dies geschieht mittels Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi). Mit der NÜVI bestätigt dein Anbieter, dass du diese Nummer im Moment nutzt und niemand anderem gehört. Dein neuer Anbieter benötigt die NÜVI, damit er die alte Nummer zu deinem neuen Tarif übertragen darf.

Berechtigung für die Rufnummernmitnahme

Das Wichtigste ist: Du musst du über die Rufnummer verfügen, das heißt es muss deine Handynummer sein. Denn du kannst dir mit der Rufnummernmitnahme nicht einfach eine Wunschnummer besorgen. Das heißt, du hast einen aktiven Vertrag mit dieser bestimmten Rufnummer, die du zu einem anderen Vertrag mitnehmen möchtest.

Das kann sowohl eine Nummer von einem Vertragshandy oder auch von einem Wertkartenhandy sein – beide sind zur Portierung berechtigt.

Seit Juli 2022 wird mit der NÜVI auch gleichzeitig die Kündigung beantragt. Solltest du deinen alten Tarif behalten wollen, bekommt dieser eine neue Nummer zugeteilt. Du musst beim NÜV-Antrag dafür aber unbedingt angeben, dass du die Nummer behalten möchtest. Dann bekommt dein alter Vertrag von deinem alten Anbieter unmittelbar nach der Nummernübertragung eine kostenfreie Ersatzrufnummer.

Antrag für die Portierung

Generell muss der Antrag auf Ausstellung einer NÜVI nicht schriftlich erfolgen. Wichtig ist nur, dass dein Mobilfunkanbieter dich eindeutig identifizieren und sicherstellen kann, dass tatsächlich du den Antrag stellst. Das kann etwa durch deine Unterschrift, aber auch telefonisch durch Nennung des Kundenkennwortes erfolgen.

Möchtest du deinen Antrag schriftlich einbringen, helfen wir dir gerne, diesen zu erstellen. Willst du den alten Vertrag noch behalten, kannst du hier eine NÜVI beantragen. Willst du nur den alten Tarif kündigen und deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitnehmen können, musst du dies nicht in zwei getrennten Formularen, sondern kannst dies hier in einem Aufwasch mit wenigen Klicks erledigen. Natürlich kümmern wir uns darum, dass die Kündigung und die NÜVI wasserdicht formuliert sind.

WICHTIG: Schicke die NÜVI oder die Kündigung NICHT an uns, sondern an deinen Anbieter. Wir dürfen beide aus datenschutzrechlichen Gründen nicht weiter übermitteln. Die genaue Adresse deines Anbieters geben wir dir im Antrag selbst an.

Fristen der Rufnummernübertragung

Eine NÜVI-Anfrage an deinen Anbieter muss dieser an Werktagen binnen 20 Minuten bearbeiten. Dies gilt aber leider nicht, wenn du die NÜVI im Handyshop das Anbieters holst. Das bedeutet: 20 Minuten, nachdem der Antrag beim Mobilfunkanbieter eingelangt ist, muss dieser die NÜVI zumindest via E-Mail an dich übermitteln. Diese Frist wird leider oftmals nicht eingehalten, sie steht dir aber zu. Verweise gerne auf den zuständigen Paragraphen (§ 3 Abs 4 NÜV 2022).

Die NÜVI ist für 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.

Wenn du für die Portierung ein bestimmtes Datum wählen möchtest, haben die Anbieter das zu berücksichtigen, dürfen aber auch davon abweichen. Punktgenau funktioniert es leider manchmal aus technischen Gründen nicht. Wenn du nicht gekündigt hast, darf das Datum für die Portierung höchstens 100 Tage nach Ausstellung der NÜVI liegen.

Ein Monat nach der Kündigung erlischt dein Recht auf deine Rufnummer (laut § 3 Abs 8 NÜV 2022). Bis dahin darfst du also auch nach der Kündigung einen Antrag stellen - aber Vorsicht, nur wenn du auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hast. Wir empfehlen daher immer die NÜVI und die Kündigung gemeinsam zu beantragen, und nicht nacheinander.

Verweigerungsgründe für die NÜVI

Der Anbieter kann dir die NÜVI natürlich nur ausstellen, wenn dir die Nummer auch wirklich gehört. Das bedeutet, sie darf niemand anderem gehören oder eine von dir ausgesuchte Fantasienummer sein.

Ansonsten muss dir der alte Anbieter eine NÜVI ausstellen, egal ob du innerhalb einer Frist oder außerordentlich gekündigt hast, du einen Sozialtarif oder Spezialtarif hast oder hattest, es ursprünglich eine Wunschrufnummer war, du im Zahlungsrückstand bist oder die Nummer gesperrt wurde. Er darf sich nicht weigern dir die NÜVI wegen einem dieser Gründe auszustellen.

Kosten für Portierung

Für den Antrag der NÜVI darf dein Anbieter (laut § 120 TKG) kein Entgelt einheben. Die Portierung zu einem neuen Anbieter ist daher gratis. Auch die neue Nummer, die dem alten Vetrag zugeteilt wird, verursacht keine weiteren Kosten.

Ansage zu portieren Nummern

Damit Leute, die dich anrufen, wissen, dass sie nun in ein anderes Netz telefonieren, gibt es eine kurze Ansage des neuen Betreibers. Wenn du möchtest, hast du das Recht darauf zu verzichten. Die Umstellung der Ansage darf dich nichts kosten.

Wenn du eine Anleitung möchtest, wie du am besten den Anbieter wechselst, schau doch in unseren Ratgeber Handytarif wechseln. Wir klären in vier einfachen Schritten, wann du was am besten machst, um möglichst günstig und schnell zum neuen Tarif zu kommen. 😊

( Zuletzt aktualisiert: 01.03.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 11.09.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.