Wenn du von einem bestehendem Vertrag zu einem anderen Anbieter wechseln und dabei deine bestehende Telefonnummer inklusive Anbietervorwahl behalten möchtest, spricht man von einer Rufnummer Portierung, welche ohne größere Schwierigkeiten durchzuführen ist. Wir erklären wie es geht in nur zwei Schritten.
Unser NÜVI-Antrag Generator ermöglicht es dir kostenlos und in wenigen Sekunden, einen rechtsgültigen Antrag einer NÜVI zu erstellen, den du anschließend an deinen Anbieter senden kannst. Die passenden Adressen werden dir gleich direkt im Generator angezeigt. Bitte schicke deinen Antrag nicht an uns. Wir dürfen ihn aus rechtlichen Gründen nicht übermitteln.
Schritt 1: Die NÜV-Information
Die Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi) ist vom bestehenden Anbieter einzuholen. Dies kann entweder über eine direkte Aufforderung an den alten Anbieter (am besten via Brief) geschehen, andererseits kann die NÜVi auch offline von einem Shop deines bestehenden, oder von deinem neuen Anbieter eingeholt werden. In jedem Fall ist ein amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel der Reisepass) mitzubringen. Eine NÜVI-Anfrage an deinen Anbieter muss dieser binnen 20 Minuten zurücksenden.
Für die Portierung der Rufnummer dürfen keine Entgelte eingehoben werden.
Seit Mai 2022 ist der NÜVI-Antrag auch gleich die Kündigung, wenn du nicht ausdrücklich darauf bestehst, deinen alten Vertrag weiter zu behalten. In diesem Fall bekommt der alte Vertrag dann eine neue zufällige Nummer ausgewählt.
Schritt 2: Antrag auf Übernahme stellen
Anschließend wird die NÜVI an den neuen Anbieter übermittelt oder – sofern möglich – direkt im Bestellvorgang des Online-Shops abgefragt. Deine Rufnummer wird meistens nicht sofort übernommen, da es vorgesehene Zeitfenster für solche Übernahmen gibt. Wenn du wünschst, kann die Übernahme auch zu einem späteren Datum erfolgen, solltest du noch bei deinem alten Anbieter bleiben möchten. Dein bestehender Anbieter weist dir nach der Übernahme kostenfrei eine Ersatznummer zu, solange der bestehende Vertrag weiterläuft.
Früher musstest du extra kündigen, das hat sich mittlerweile geändert. Du kannst aber unter Kündigen bei uns ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben erstellen, das auch eine NÜVI beinhaltet. Dann geht Rufnummernmitnahme und Kündigung genauso in einem Aufwasch! Solltest du den alten Vertrag weiter nutzen wollen, musst du das deinem alten Anbieter im NÜVI-Antrag explizit mitteilen.
Seit dem 1. Juli 2012 entfällt bei einem Anruf die automatische Information für den Anrufenden, dass die Nummer übertragen wurde – dies kannst du jedoch auf Wunsch wieder aktivieren lassen.
( Zuletzt aktualisiert: 05.10.2022. Ursprünglich veröffentlicht: 19.12.2014 )