Sobald ein betriebsbereites Empfangsgerät wie Fernseher oder Radio in einem Haushalt aufgestellt sind, müssen Rundfunkgebühren an die GIS bezahlt werden. Bei sozialer als auch bei körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann aber eine Befreiung von diesen Gebühren beantragt werden.
Was sind GIS pflichtige Geräte?
GIS pflichtige Geräte sind:
- Fernsehgeräte mit Antennenanschluss oder Tuner
- Kabel-Receiver
- Sat-Receiver
- Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang
Streaming erlaubt
Das Streamen von ORF oder anderen Rundfunkprogrammen ist allerdings erlaubt, solange der Empfang nur über das Internet läuft. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 entschieden, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit ist auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei.
Wer kann von Rundfunkgebühren befreit werden?
Hilfsbedürftige laut GIS sind:
- Arbeitslose
- Bezieher der Mindestsicherung
- Gehörlose
- Pensionisten mit niedrigem Einkommen
- Bezieher von Pflegegeld oder anderen
- Studenten die Studienbeihilfe beziehe
- Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)
Tarife bei Rundfunkgebührenbefreiung
Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, hat ein Anrecht auf einen Sozialtarif. So kann dir die Handyrechnung ganz oder zum Teil bezahlt werden. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.
Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt für Handytarife beantragt werden:
- A1 Handytarife und Bfree Social
- bob Sozialzuschuss
- Drei Nimm3 Sozial
- HELP Mobile HELP GIS befreit
- Magenta Klax sozial
- Spusu spusu GIS befreit
Keine Rundfunkgebühr zahlen ohne GIS Befreiung
Wenn du keine Rundfunkgebühr bezahlen möchtest, aber keine GIS Befreiung erhältst, gibt es mehrere Möglichkeiten.
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kein Fernsehen: Eine radikale Lösung, aber wer sich von seinem Fernseher und Radio trennt, braucht keine Rundfunkgebühren zu zahlen.
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GIS freie Geräte nutzen: Wer streamt und auf klassisches Fernsehen verzichten kann, der kann auf Fernsehgeräte umsteigen, die keinen Tuner oder Receiver besitzen. Zum Beispiel Firmen wie KAGIS oder NoGIS haben sich auf GIS-freie Empfangsgeräte spezialisiert. Streaming ist erlaubt. Wenn du an das GIS-freie Gerät eine Set Top Box (wie zum Beispiel einen Amazon Fire TV Stick) steckst, ist dieses nicht GIS pflichtig. Einen Receiver oder DVB-T-Stick darfst du allerdings nicht verwenden.
Ökostrompauschale und Zuleistung zum Fernsprechentgelt
Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.
( Artikel veröffentlicht: 10.07.2020 )