GIS

Die GIS, die Gebühren Info Service GmbH, ist für die Rundfunkgebühren des ORF in Österreich zuständig. Sie vollzieht das Rundfunkgebührengesetz und untersteht dem Bundesministerium für Finanzen. Die GIS hat behördliche Vollmacht und kann Bescheide erster Instanz ausstellen.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, endet die hier beschriebene Streaminglücke mit Ende 2023. Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.

Die Webseite der GIS findest du unter www.gis.at. Dort und telefonisch unter 0810 00 10 80 kannst du die GIS kontaktieren.

Wer muss GIS zahlen?

Sobald ein betriebsbereites Empfangsgerät wie Fernseher oder Radio in einem Haushalt aufgestellt sind, müssen Rundfunkgebühren an die GIS bezahlt werden. Leider auch, wenn man gar keine ORF Karte hat und keinen ORF sieht.

Wer die GIS nicht zahlen möchte, kann sie kündigen. Dann dürfen aber keine empfangsbereite Geräte mehr aufgestellt werden. Eine Möglichkeit liegt darin, dann nur GIS freie Geräte zu nutzen, bei denen kein Tuner verbaut ist.

Die neue Digitalnovelle soll grundlegende Änderungen für die Rundfunkgebühren ermöglichen, und die sogenannte Streaminglücke schließen. So könnte ORF-Streaming künftig nur nach Eingabe eines GIS-Codes zugänglich sein. Wenn du keine GIS-Anmeldung hast, kannst du dann die Inhalte der ORF mediathek nicht mehr schauen.

GIS-pflichtige und GIS-befreite Fernseher

Fast jeder Fernseher oder Smart-TV ist gebührenpflichtig, auch wenn man zum Teil ohne Receiver gar nicht fernschauen kann. Das liegt daran, dass auch im Fernseher ein Tuner verbaut ist. Allein das Aufstellen eines empfangsbereiten Rundfunkgerätes in einem geschlossenen Raum verpflichtet dich zu ORF Gebühren. Dabei ist ganz egal ob du Programme des ORF schaust oder andere. Selbst wenn du keine schaust, musst du dann Rundfunkgebühren an die GIS zu zahlen.

Wer sich die Rundfunkgebühr aber sparen möchte, für den gibt es auch Vertriebe, die Fernseher ohne Tuner verkaufen, die daher GIS-befreit sind. Sie werden rechtlich als Monitor gehandhabt und können via Streaming betrieben werden. Du findest diese GIS befreiten TVs zum Beispiel bei Media Markt oder bei spezialisierten Händlern wie NoGIS oder Kagis.

GIS Gebühren Streaming

Internetfähige Geräte sind hingegen nicht automatisch gebührenpflichtig, dies hat der ein Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs 2015 bestätigt. Auch mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone sind nicht gebührenpflichtig. Selbst wenn du damit den ORF streamst, musst du hier keine ORF Gebühren bezahlen.

GIS Gebühren im Ferienhaus

Die Rundfunkgebühren sind für jeden Standort nur einmal zu entrichten, unabhängig davon wie viele Geräte betrieben werden. Auch für dein Ferienhaus oder den Zweitwohnsitz musst du GIS-Gebühren zahlen. Für ein Ferienhaus kann man eine “eingeschränkte Meldung” bei der GIS beantragen. Seit 2004 ist es möglich am Zweitwohnsitz nur für die Monate Rundfunkgebühren zu bezahlen, an denen dieser auch genutzt wird. Mindestens sind jedoch 4 Monate im Jahr zu bezahlen.

GIS Gebühren unterwegs

Wer seinen Fernseher hingegen im Wohnwagen, Van oder Wohnmobil hat, muss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Wie beim Autoradio gilt hier: Nur in Gebäuden betriebene Rundfunkeinrichtungen sind gebührenpflichtig, mobile nicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber Fernsehen ohne festen Fernsehanschluss.

GIS Gebührenbefreiung

Von den GIS Gebühren kann man auch befreit werden, sofern man sozial oder körperlich hilfsbedürftig ist. Wer eine ORF Gebührenbefreiung hat, muss die GIS Gebühren nicht zahlen, darf aber trotzdem Fernsehen und Radio empfangen. Zusätzlich ist es möglich eine finanzielle Unterstützung oder einen vergünstigten Sozialtarif zu beantragen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.

Aufgaben der GIS

In den Aufgabenbereich der GIS fällt die Erfassung aller potentiellen Rundfunkteilnehmer und die Rundfunkgebühren. Sie ist für die Abrechnung und Weiterleitung der Gelder an Bund, Länder und den ORF zuständig, aber auch für das Eintreiben wenn jemand nicht zahlt. Außerdem berät sie zu den Gebühren und entscheidet auch die Gebührenbefreiung.

Gegründet wurde die GIS 1998 als Tochter der Post und Telekom Austria, doch seit 2001 ist die GIS eine hundertprozentige Tochter des ORF. Der ursprüngliche Name Gebühreninkasso Service GmbH wurde abgeändert, weil man nicht nur als Inkassobüro auftreten wollte, sondern auch als Informationsbehörde.

Rundfunkgebühren

Die Rundfunkgebühren setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen, auch macht es einen Unterschied, ob die Gebühr nur Radioempfang oder auch Fernsehempfang beinhaltet. Diese sind Programmentgelt, Radio- und Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgabe, Einhebungsvergütung, Verfahrensverwaltungsvergütung und Umsatzsteuer.

( Zuletzt aktualisiert: 24.03.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 07.04.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema GIS

Was ist die Streaminglücke?

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der beschlossen hat, dass Internet keine Form des Rundfunks ist, wird auch Streaminglücke genannt. Durch diese „Lücke“ im Gesetz ist es erlaubt mittels Streaming fernzusehen, ohne, dass dafür Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen.

Doch das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Wofür hebt die GIS Rundfunkgebühren ein?

Die Rundfunkgebühren setzen sich aus Programmentgelt, Radio- und Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgabe, Einhebungsvergütung, Verfahrensverwaltungsvergütung und Umsatzsteuer zusammen.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024, ab dann gibt es künftig die Haushaltsabgabe! Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.

Muss ich für meinen Zweitwohnsitz GIS Gebühren zahlen?

Für ein Ferienhaus kann man auch eine “eingeschränkte Meldung” der GIS beantragen. Seit 2004 ist es möglich am Zweitwohnsitz nur für die Monate Rundfunkgebühren zu bezahlen, an denen dieser auch genutzt wird. Mindestens sind jedoch 4 Monate im Jahr GIS zu bezahlen. Das passende Formular findest du hier.

Ab 2024 ist für Nebenwohnsitze kein ORF-Beitrag mehr zu bezahlen.

Ist Internetradio GIS-pflichtig?

Nein, kann ein Gerät ausschließlich über Streaming empfangen, ist es nicht GIS-pflichtig. Kann es auch klassische Radiosendungen empfangen, weil es einen Tuner verbaut hat, musst du dafür Rundfunkgebühren bezahlen, auch wenn du nur Internetradio nutzt.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Ist Streaming GIS pflichtig?

Nein, solange das verwendete Gerät keine Rundfunkprogramme empfangen kann, ist auch Streaming nicht GIS pflichtig. Das Streamen von ORF oder anderen Rundfunkprogrammen ist solange erlaubt, solange der Empfang nur über das Internet läuft und laufen kann. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 entschieden, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit ist auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Wann wird man von der GIS befreit?

Bei sozialer als auch bei körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von diesen Gebühren beantragt werden. Hilfsbedürftige laut GIS sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionisten mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher von Pflegegeld oder anderen
  • Studenten, die Studienbeihilfe beziehe
  • Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt aber, dass das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.243,49 Euro ausmacht, bei zwei Personen darf es 1.961,75 Euro nicht übersteigen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 191,87 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Mai 2023).

Bekomme ich ein Handy, wenn ich keine GIS zahlen muss?

Nein, aber Du kannst einen Handytarif erhalten. Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt beantragt werden:

  • A1 Handytarife, A1 Internettarife und Bfree Social
  • bob Sozialzuschuss
  • Drei Nimm3 Sozial
  • HELP Mobile HELP GIS befreit
  • Magenta Klax sozial
  • Spusu spusu GIS befreit
Wie kann ich mir die GIS sparen?

Wenn du keine Rundfunkgebühr bezahlen möchtest, aber keine GIS Befreiung erhältst, gibt es mehrere Möglichkeiten.

  • kein Fernsehen: Eine radikale Lösung, aber wer sich von seinem Fernseher und Radio trennt, braucht keine Rundfunkgebühren zu zahlen.

  • GIS freie Geräte nutzen: Wer streamt und auf klassisches Fernsehen verzichten kann, der kann auf Fernsehgeräte umsteigen, die keinen Tuner oder Receiver besitzen. Zum Beispiel Firmen wie KAGIS oder NoGIS haben sich auf GIS-freie Empfangsgeräte spezialisiert. Streaming ist erlaubt. Wenn du an das GIS-freie Gerät eine Set Top Box (wie zum Beispiel einen Amazon Fire TV Stick) steckst, ist dieses nicht GIS pflichtig. Einen Receiver oder DVB-T-Stick darfst du allerdings nicht verwenden.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Was ist ein Tuner?

Der Tuner ist das Empfangsgerät deines Fernsehers oder Radios. Er kann die von Sendern übertragenen Frequenzen auffangen. Geräte mit Tuner sind GIS-pflichtig.

Wer muss keine Rundfunkgebühren bezahlen?

Menschen mit wenig Einkommen oder anderer Hilfsbedürftigkeit können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Hilfsbedürftige laut GIS sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionisten mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher von Pflegegeld oder anderen
  • Studenten die Studienbeihilfe beziehe
  • Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt aber, dass das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.082,65 Euro ausmachen, bei zwei Personen nicht über 1.707,99 Euro übersteigen darf. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 167,05 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden, gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Juli 2020).

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.

Muss ich Rundfunkgebühren zahlen?

Höchstwahrscheinlich ja, denn sobald ein empfangsbereites Rundfunkgerät in einem geschlossenen Raum vorhanden ist, müssen dafür Rundfunkgebühren entrichtet werden. Dabei ist unerheblich, ob Programme des ORF angesehen werden oder nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa sehr geringes Haushaltseinkommen, Pflegegeld, Bezug der Studienbeihilfe oder Mindestpension, kann um Befreiung von den Rundfunkgebühren angesucht werden.

Wenn du aus deinem Fernseher den Tuner ausbauen lässt, brauchst du keine GIS-Gebühren dafür zu zahlen.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024, statt dessen wird es dann die Haushaltsabgabe geben! Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.

Ich habe einen Computer und sehe über diesen die ORF-Mediathek. Muss ich an die GIS zahlen?

Wenn kein empfangsbereites Rundfunkgerät wie ein Fernseher oder ein Radio vorhanden sind, nein. Internetfähige Geräte sind nämlich nicht gebührenpflichtig, dies hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof 2015 bestätigt. Auch mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone sind nicht gebührenpflichtig.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Ich bin GIS befreit. Welche Tarife gibt es für mich?

Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt beantragt werden:

  • A1 Handytarife, A1 Internettarife und Bfree Social
  • bob Sozialzuschuss
  • Drei Nimm3 Sozial
  • HELP Mobile HELP GIS befreit
  • Magenta Klax sozial
  • Spusu spusu GIS befreit
Müssen Studenten GIS Gebühren bezahlen?

Nein, wenn sie noch Studienbeihilfe beziehen und das Haushaltseinkommen niedrig genug ist. Dafür darf das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.243,49 Euro ausmachen, bei zwei Personen nicht über 1.961,75 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 191,87 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Juni 2023).

Studenten, deren Haushaltseinkommen höher ist oder die keine Studienbeihilfe beziehen, sind nicht von den Rundfunkgebühren befreit.